Unser Name ist kein Zufall –
wir haben uns auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.

Im Internet finden Sie vielfältige – auch fachliche – Informationen zum Familienrecht und zum Erbrecht.
Ich bin jedoch der Auffassung, dass einem rechtssuchenden Mandanten nicht mit allgemeinen Rechtsausführungen gedient ist, die seinen konkreten Fall nicht betreffen können.

Die Rechtssprechung (insbesondere im Unterhaltsrecht) ist inzwischen so vielfältig und einzelfallbezogen geworden, dass es ohnehin nur Sinn macht, konkret über alle Ihre persönlichen Chancen und Risiken zu sprechen.
Hierzu ist es auch stets erforderlich, Einsicht in die Einnahmen- und Ausgabenbelege zu nehmen. Ich verzichte daher auf meiner Homepage auf umfangreiche Rechtsausführungen und empfehle, einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.

Diese Erstberatung hat einen von vornherein überschaubaren Kostenrahmen von 190,00 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer), unabhängig von den Gegenstandswerten.

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder über ein sehr geringes Einkommen verfügen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich für dieses Erstgespräch einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht ausstellen zu lassen.

 

Kosten

Entscheiden Sie sich nach einer Erstberatung für eine Mandatserteilung, richten sich die Kosten im Familienrecht wie auch im Erbrecht nach dem Gegenstandswert.

Die Berechnung der Gegenstandswerte ist im Gesetz festgelegt.

Für das Scheidungsverfahren richten sich die Gebühren beispielsweise nach dem zusammengerechneten dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten; in Unterhaltsverfahren ermittelt sich der Gegenstandswert in Höhe des Jahreswertes des geforderten Unterhalts, in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren beträgt der Gegenstandswert regelmäßig pauschal 3.000,00 Euro.

Der Gegenstandswert ist nicht gleichzusetzen mit den von Ihnen zu tragenden Kosten. Die tatsächlichen Kosten ermitteln sich vielmehr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zu den Anwaltskosten kommen regelmäßig Gerichtskosten hinzu. Es können weitere Kosten entstehen für Auslagen und Fahrkosten sowie Abwesenheitsgelder.

Manchmal verändern sich im Laufe der Verfahren die Gegenstandswerte, so dass eine exakte Ermittlung der auf Sie zukommenden Gebühren oft nur schwer möglich ist.

In jedem Fall kläre ich Sie jedoch vor Einleitung kostenauslösender Maßnahmen über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Gerichtskosten auf. So behalten Sie stets den Überblick und die Kostenkontrolle.

Selbstverständlich sind auch Ratenzahlungsvereinbarungen möglich.

Ich unterrichte Sie auch über die Möglichkeiten, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie entweder über ein geringes Einkommen verfügen oder Ihr Einkommen durch hohe Verbindlichkeiten geschmälert ist.

 

Familienrecht

Wenn Ihre Wege sich trennen, kommen Sie zu uns.
Sie sind bei mir an der richtigen Adresse für alle Fragen des Getrenntlebens von Eheleuten, jedoch auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Insbesondere können Sie auf meine Erfahrung zählen bei

    • der Durchführung von Scheidungsverfahren
    • Berechnung von Kindesunterhalt
    • Berechnung von Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt
    • Ermittlung des Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensauseinandersetzung
    • Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien
    • Regelungen über die Ehewohnung
    • Auseinandersetzung von Bankkonten, gemeinsamen Sparkonten und gemeinsamen Verbindlichkeiten
    • Regelung des Sorgerechts
    • Regelung des Umgangsrechts/Besuchsrechts
    • Durchführung des Versorgungsausgleichs
    • Vorbereitung von Eheverträgen
    • Vorbereitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

Erbrecht

Erben und Vererben – schon heute an morgen denken. Im Erbrecht liegen meine Schwerpunkte in der

  • außergerichtlichen Interessenvertretung gegenüber Miterben
  • Vertretung gegenüber dem Nachlassgericht
  • Entwurf von Testamenten und Erbverträgen
  • Entwurf von Erbschaftsauseinandersetzungsvereinbarungen
  • gerichtliche Vertretung in Erbschaftsprozessen